Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche
Im Gegensatz zum alten Bebauungsplan sieht der Neuentwurf nur mehr einen großkronigen Baum pro 1000 m² Bauplatzfläche vor, statt bisher pro 500 m².Eine so lockere Bestimmung würde aber nur die größten Grundstücke (915 und 919/3) betreffen, die beide der Ärztekammer gehören. Wir wollen aber auch in Zukunft ein Hofgeviert, das nicht nur aus englischem Rasen und Zwergbäumchen besteht! Daher fordern wir, dass weiterhin pro 500 m² ein großkroniger Baum zu erhalten bzw. zu pflanzen ist.
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