Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern

Zur Zeit sind nur 50 cm Vegetationsschicht zur Begrünung von „unterirdischen baulichen Anlagen“ (zB Tiefgaragen) vorgeschrieben, das ist für große Sträucher und Bäume zu wenig!
Auch Bäume, deren Wurzeln auf angrenzende Grundstücke mit Tiefgaragen reichen, werden durch diese Bestimmung unnötig stark eingeschränkt. Wir fordern daher eine Vegetationsschicht von mindestens 100 cm!



Ein Kommentar zu “Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern”

  1. Christian Schmidt sagt:

    Super Sache, auch wenn ich nicht in Linz wohne!

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Dieser Artikel wurde am Juni 17, 2013 in der Kategorie Forderungen zum Bebauungsplan abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.