Alter Bebauungsplan „O100/II“

Der alter Bebauungsplan O100/II ist seit Ende der 1960er Jahre in Kraft. Sein Hauptmanko, das der neue Bebauungsplan beseitigt, ist die Möglichkeit der Errichtung von eingeschoßigen Gebäuden innerhalb der Innenhöfe. In der Praxis waren das vielerorts Garagen, durch die andere Innenhöfe gänzlich asphaltiert wurden. (Letzters ist allerdings seit einer „Vebaländerung“ des alten Bebauungsplans bereits untersagt.)

 



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