Baumschutz & Rechtslage anderswo

 

Das BGH-Urteil vom 6.3.2014 (Deutschland)

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Im Urteil vom 6.3.2014 (III ZR 352/13) hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass ein von gesunden Pappel herab fallender Ast (die als Weichholz-Baumart ebenso wie zB Weiden oder Kastanien dafür anfälliger ist), der ein Auto beschädigt hat, zum allgemeinen Lebensrisiko gehört und die Gemeinde, der der Baum gehört und die ihn regelmäßig kontrollieren […]

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Baumschutz in Wien

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In Wien regelt das Wiener Baumschutzgesetz den Erhalt von Bäumen. Es ist ein Ergebnis der Bürgerproteste gegen Baumfällungen im Zuge der geplanten teilweisen Verbauung des Sternwarteparks, über die 1973 die erste Wiener Volksbefragung abgehalten wurde, und die dadurch verhindert werden konnten.

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Baumschutz in der Steiermark

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Das Steiermärkische Baumschutzgesetz 1989 ermächtigt alle steirischen Gemeinden, eine Verordnung zum Schutz von Bäumen zu erlassen. Für die Landeshauptstadt Graz existiert eine solche Baumschutzverordnung, wie auch für die Stadt Kapfenberg.

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Baumschutz in der Stadt Salzburg

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Im Gegensatz zu Linz gibt es für die Stadt Salzburg die Baumschutzverordnung von 1992 zum Schutz von Bäumen im Stadtgebiet. Möglich ist das aufgrund § 11 des Naturschutzgesetzes des Landes Salzburg, der die Landeshauptstadt ermächtigt, eine solche Verordnung zu erlassen, und ihren rechtlichen Rahmen festlegt.

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