Drei der vier größten Städte Österreichs haben erkannt, dass ihre Bäume ein so wertvolles Gut sind, dass sie besonderen Schutz vor Fällungen und verstümmelnden Schnittmaßnahmen verdienen.
Nur in Linz gibt es noch keine entsprechende Verordnung.
Initiative zur Erhaltung grüner Innenhöfe im Zentrum von Linz
Drei der vier größten Städte Österreichs haben erkannt, dass ihre Bäume ein so wertvolles Gut sind, dass sie besonderen Schutz vor Fällungen und verstümmelnden Schnittmaßnahmen verdienen.
Nur in Linz gibt es noch keine entsprechende Verordnung.
Im Urteil vom 6.3.2014 (III ZR 352/13) hat der deutsche Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass ein von gesunden Pappel herab fallender Ast (die als Weichholz-Baumart ebenso wie zB Weiden oder Kastanien dafür anfälliger ist), der ein Auto beschädigt hat, zum allgemeinen Lebensrisiko gehört und die Gemeinde, der der Baum gehört und die ihn regelmäßig kontrollieren […]
Im Gegensatz zu Linz gibt es für die Stadt Salzburg die Baumschutzverordnung von 1992 zum Schutz von Bäumen im Stadtgebiet. Möglich ist das aufgrund § 11 des Naturschutzgesetzes des Landes Salzburg, der die Landeshauptstadt ermächtigt, eine solche Verordnung zu erlassen, und ihren rechtlichen Rahmen festlegt.