Mozartstraße 33 – Ärztekammer für OÖ

Für Anfang Juli ist der Abriss des Hauses Mozartstraße 33 geplant, an dessen Stelle die Ärztekammer ein 6-geschoßiges Wohnhaus mit einer Tiefgarage errichten wird. Dieses neue Gebäude wird 22 m hoch werden und 4 m weiter als sein Nachbarhaus in den Hofbereich ragen.

Bereits ein Jahr zuvor wurde der alte Kirschbaum im Garten hinter dem Haus gerodet. Die Bestimmung des zur Zeit der Einreichung noch gültigen alten Bebauungsplans, „[p]ro 500 m² vollendete[r] Bauplatzfläche […] ein[en] großkronige[n] Baum über durchgehend gewachsenem Boden zu pflanzen bzw. zu erhalten“, wird nicht eingehalten. Zwar beträgt die Bauplatzfläche 655,22 m², die Tiefgarage wird sich aber trotzdem im gesamten Gartenbereich des Hauses erstrecken – mit einer Vegetationsschicht von 70 cm darauf, und zwei kleinen Bäumchen von je ca. 4 m Breite. Dagegen haben wir gegenüber dem Anlagen- und Bauamt zwar Einwendungen erhoben und die Einhaltung der Bestimmungen des Bebauungsplans gefordert, diese wurden jedoch abgewiesen. Die Begründung: die Einwände würden kein subjektives Nachbarrecht begründen – oder anders gesagt: den Nachbarn geht es nicht an, ob der Bebauungsplan eingehalten wird oder nicht.

Sicherheitshalber legte die Ärztekammer noch einen „Antrag auf geringfügige Abweichung von den Bestimmungen des Bebauungsplans“, mit der wörtlichen Begründung:

Aufgrund der Errichtung der Tiefgarage am gesamten Bauplatz ist eine Baumpflanzung über durchgehend gewachsenem Boden nicht möglich. Die 2 geforderten Bäume werden daher über der Tiefgarage gepflanzt.

… oder, in anderen Worten: wir können das Gesetz leider nicht einhalten, da wir dann nicht so bauen könnten, wir wir möchten. Dass es sich dabei überhaupt nicht um großkronige Bäume handelt, war sowohl der Ärztekammer wie auch dem Anlagen- und Bauamt egal – es winkte den Antrag durch.

In unserer – noch ausführlicheren – Berufung wiesen wir darauf hin, dass die Nichteinhaltung dieser Bestimmung den Zielen des Örtlichen Entwicklungskonzepts zuwider laufe, da der Durchgrünungsgrad aufgrund des Neubaus und der Fällungen verringert werde. Außerdem machten wir Vorschläge, wie die Tiefgarage umgeplant werden könnte, sodass Flächen durchgehend gewachsenen Bodens zur Pflanzung eines großkronigen Baums frei bleiben:

  • Unter anderem waren die Parkplätze breiter geplant als vom Gesetz gefordert.
  • Eine Zusammenlegung von zwei Wohnungen zu einer hätte dazu geführt, dass auch ein Parkplatz weniger benötigt worden wäre.
  • Die Ärztekammer verfügt auf dem Nachbargrundstück Mozartstraße 35 über oberflächliche Parkplätze. Einer gesetzlichen Bestimmung zufolge könnte daher möglicherweise gänzlich auf die Errichtung einer Tiefgarage verzichtet werden.

Die Berufung wurde abgewiesen – Begründung war nun nur mehr, dass die Einhaltung der Bestimmungen des Bebauungsplan nicht Sache des Nachbarn sei.

An dieser Stelle gaben wir den Verfahrensweg auf, da alle weiteren Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung mehr gehabt hätten und wir von ähnlichen Fällen gehört hatten, in denen auch diese keinen Erfolg gebracht hatten. Wir hoffen aber, mit dieser Website die Aufmerksamkeit für den scheinheiligen Umgang des Anlagen- und Bauamts mit ökologischen Themen zu erhöhen, damit solche Fälle künftig weniger einfach passieren können – auch in der Hoffnung, dass genauere Bestimmungen im neuen Bebauungsplan das erschweren.



Ein Kommentar zu “Mozartstraße 33 – Ärztekammer für OÖ”

  1. ulrike boehmueller sagt:

    huemerstr. 6d
    4020 linz
    wie kann ich mithelfen, dass zu verhindern?

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Dieser Artikel wurde am Juni 15, 2013 in der Kategorie Situation im betroffenen Hofgeviert abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.