Mehr Schutz für alte Bausubstanz

Die Erhaltung und Instandsetzung gegliederter alter Fassaden (zB aus dem Biedermeier, der Gründerzeit bzw. dem Historismus) sollte stärker gefördert werden – insbesondere in Straßenzügen, die noch großteils aus alter Bausubstanz bestehen.

Als Positivbeispiel für eine gelungen Aufstockung unter Erhalt der gegliederten Gründerzeit-Fassade kann ein Gebäude unseres Häuserblocks – in der Fadingertsraße 15 – angeführt werden: Dort wurden auch die neu errichteten Geschoße, die zur Ausnutzung der maximal erlaubten Bauhöhe auf das ursprüngliche Gebäude aufgestockt wurden, mit einer Fassadengliederung versehen, die dem Altbestand ähnelt. Ein geschultes Auge sieht den Unterschied zwar, aber das gründerzeitliche Gebäude-Ensemble der Fadingerstraße wird durch die moderne Aufstockung so nicht beeinträchtigt!



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Dieser Artikel wurde am Juni 15, 2013 in der Kategorie Forderungen zum Bebauungsplan abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.