Baumschutz in der Stadt Salzburg
Im Gegensatz zu Linz gibt es für die Stadt Salzburg die Baumschutzverordnung von 1992 zum Schutz von Bäumen im Stadtgebiet. Möglich ist das aufgrund § 11 des Naturschutzgesetzes des Landes Salzburg, der die Landeshauptstadt ermächtigt, eine solche Verordnung zu erlassen, und ihren rechtlichen Rahmen festlegt.Wir finden, dass auch das Land Oberösterreich seinem Naturschutzgesetz einen solchen Paragraphen hinzufügen sollte, der sehr gut dem Hausverstand rund um den Begriff „Schützenswerter Baum“ entspricht, und die Stadt Linz eine entsprechende Baumschutzverordnung erlassen sollte!
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