Erfolg für Innenhofgrün!

Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hoffassaden, keine „schleichende“ Ausweitung der Bauflucht in den Innenhof
✓ Erfüllt: Die Möglichkeit eines Zubaus zum Haus Fadingerstraße 17 wurde gestrichen!

Alten Nussbaum im Bebauungsplan als erhaltenswert kennzeichnen
✓ Erfüllt: Der Nussbaum im Garten von Fadingerstraße 17 wird im Bebauungs-
plan als erhaltenswert eingezeichnet, wie von den Stadtgärten Linz vorgeschlagen

Ein grosskroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche
✓ Erfüllt: Es bleibt bei 500 m² anstatt 1.000 m² wie im ersten Entwurf vorgesehen

Dickere Vegetationsschicht auf Tiefgaragendächern, damit Bäume darauf wachsen können
✗ Nicht erfüllt: Es bleibt bei 50 cm anstatt wie gefordert 100 cm

Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen
✗ Nicht erfüllt: Die Einhaltung der entsprechenden ÖNORM L 1121 wird nicht vorgeschrieben

Mehr Schutz für wertvolle alte Bausubstanz
✓ Erfüllt: Die historischen Fassaden der Häuser entlang der Fadingerstraße werden als erhaltenswert gekennzeichnet

Keine politische Intervention, keine willkürlichen Ausnahmen bewilligen
✓ Erfüllt: Mit ihren Unterschriften haben sich die AnrainerInnen gegen die politische Intervention durchgesetzt, durch die der Zubau zum Haus Fadingestraße 17 und die Fällung von noch mehr Bäumen erlaubt worden wären. Ein gemeinsamer Erfolg und eine Methode, um vielleicht auch in Zukunft willkürliche Ausnahmen zu verhindern!

Vergleich des ursprünglichen Bebauungsplan-Entwurfs mit dem nun in Kraft getretenen.

Vergleich des ursprünglichen Bebauungsplan-Entwurfs mit dem nun in Kraft getretenen.

 



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