Baumschutz in der Stadt Salzburg

Im Gegensatz zu Linz gibt es für die Stadt Salzburg die Baumschutzverordnung von 1992 zum Schutz von Bäumen im Stadtgebiet. Möglich ist das aufgrund § 11 des Naturschutzgesetzes des Landes Salzburg, der die Landeshauptstadt ermächtigt, eine solche Verordnung zu erlassen, und ihren rechtlichen Rahmen festlegt.Wir finden, dass auch das Land Oberösterreich seinem Naturschutzgesetz einen solchen Paragraphen hinzufügen sollte, der sehr gut dem Hausverstand rund um den Begriff „Schützenswerter Baum“ entspricht, und die Stadt Linz eine entsprechende Baumschutzverordnung erlassen sollte!



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Dieser Artikel wurde am Dezember 8, 2013 in der Kategorie Baumschutz & Rechtslage anderswo abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.