Artikel in der Rundschau, KW 49

Kampf um alte Linde

Eine geplante Tiefgarage gefährdet eine mächtige alte Linde am Grundstück Dinghoferstraße 3.

Der Stamm der alten Linde hat einen Durchmesser von 90 und einen Umfang von 265 Zentimetern. (Foto: privat)

Der Stamm der alten Linde hat einen Durchmesser von 90 und einen Umfang von 265 Zentimetern. (Foto: privat)

LINZ (red). „Ich frage mich, wofür Bebauungspläne überhaupt da sind, wenn man sie offenbar nicht einhalten muss“, sagt Birgit Kornmüller. Die Architektin ist verärgert. Grund dafür ist ein Bauvorhaben des Bauträgers E-Real auf dem Grundstück Dinghoferstraße 3, das eine alte Linde auf dem Nachbargrundstück gefährdet. „Dabei ist diese im Bebauungsplan als einziger Baum im Hofgeviert als erhaltenswert gekennzeichnet“, so die Anrainerin. Der Baum steht
auf einem Grundstück der Ärztekammer, wo er vor Jahren bei der Errichtung der eigenen Tiefgarage verschont und darauf im Bebauungsplan als erhaltenswert eingetragen wurde. „Wenn nun die zweigeschoßige Garage des Nachbargrundstücks so gebaut wird, wie sie geplant ist, würde der Baum, der sehr nahe an der Grundstücksgrenze steht, absterben“, sagt Kornmüller. Besonders ärgerlich für die Anrainer ist, dass im konkreten Fall mehr Tiefgaragenplätze geplant sind als das Gesetz vorschreibt. „Hier soll offenbar Profit aus innerstädtischen Autoabstelllächen auf Kosten der Lebensqualität geschaffen werden“, befürchtet die Initiative Innenhofgrün, die die Anrainer unterstützt. Auch die Ärztekammer gibt an, die Linde erhalten zu wollen: „Die Ärztekammer für OÖ hat schützenswerte Maßnahmen für die Linde gefordert, kann aber auf öfentlich-rechtliche Bestimmungen keinen Einfluss nehmen.“

Artikel in der Stadtrundschau Linz, KW 49, Seite 4

Artikel in der Stadtrundschau Linz, KW 49, Seite 4

Online-Version:

Alte Linde soll gerodet werden

Unterstützungserklärungen noch bis Anfang nächster Woche möglich!

Ein Bauvorhaben des Leondinger Bauträgers E-Real auf dem Grundstück Dinghoferstraße 3 gefährdet eine mächtige alte Linde auf dem Nachbargrundstück. „Dabei ist diese im Bebauungsplan als einziger Baum im Hofgeviert als erhaltenswert gekennzeichnet“, sagte Anrainerin und Architektin Birgit Kornmüller nach der Bauverhandlung.

Baum würde absterben

Stein des Anstoßes ist eine zweigeschoßige Tiefgarage, der die Linde mit einem Stammumfang von mehr als zweieinhalb Metern laut zuständigen Beamten weichen muss. Der Baum steht auf einem Grundstück der Ärztekammer, wo er vor Jahren bei der Errichtung der eigenen Tiefgarage verschont und darauf im Bebauungsplan als erhaltenswert eingetragen wurde. „Wenn die Garage des Nachbargrundstücks nun so gebaut wird, wie sie geplant ist, würde der Baum, der sehr nahe an der Grundstücksgrenze steht, absterben“, sagt Kornmüller, die diesen Hinweis in der Bauverhandlung eingebracht hat. Auch die Ärztekammer gibt an, die Linde erhalten zu wollen: „„Die Ärztekammer für OÖ hat schützenswerte Maßnahmen für die Linde gefordert, kann aber auf öffentlich-rechtliche Bestimmungen keinen Einfluss nehmen.“

Mehr Garagenplätze als nötig

Ein besonderes Ärgernis für Kornmüller und andere Anrainer ist, dass im konkreten Fall mehr Tiefgaragenplätze geplant sind, als das Gesetz vorschreibt. „Hier soll offenbar Profit aus innerstädtischen Autoabstellflächen auf Kosten der Lebensqualität geschaffen werden“, befürchtet die Initiative Innenhofgrün, die die Anrainer unterstützt.

„Denen, die dort leben, ist der Baum viel Wert. Ich frage mich, wofür Bebauungspläne überhaupt da sind, wenn man sie offenbar nicht einhalten muss. Der Verhandlungsleiter ging bei der Bauverhandlung nicht einmal auf unsere Einwände ein“, so Kornmüller. Engagierte Anrainer sammeln nun Unterschriften, um die Stadt zur konsequenten Einhaltung des Bebauungsplanes aufzufordern.

Unterstützen können Sie die Online-Petition etwa auf http://innenhofgruen.raz.or.at



Ein Kommentar zu “Artikel in der Rundschau, KW 49”

  1. Omicroner sagt:

    Da ich in der Baubranche tätig bin, sind mir derartige nicht nachvollziehbare Entscheidungen der Baubehörden leider nicht fremd.
    Und dabei kann man nicht mal sagen, dass es an der jeweiligen Gemeinde oder Behörde liegt – zum Teil kommen die widersprüchlichen Entscheidungen aus dem selben Amt oder gar vom selben Mitarbeiter.
    Was dieses spezielle Vorhaben betrifft:
    Grundsätzlich vertrete ich die Auffassung, dass es schon Bauvorhaben gibt, die das Roden oder auch die Gefährdung vorhandener Bäume in Kauf nehmen. Es werden dabei immer verschiedene Interessen bestehen und zwischen denen muss abgewogen werden.
    Dass aber der Grundstückseigentümer selbst bei eigenen Bauvorhaben auf einen vorhandenen Baum achten soll, sein Nachbar dann jedoch nicht, ist für mich vollkommen widersinnig, zumal es ganz offensichtlich keine zwingende Notwenigkeit zu dem Vorhaben gibt, eine Garage in der geplanten Größe zu errichten.
    Und darüber hinaus bedeutet dies, dass einem Bauherrn offenbar das Recht eingeräumt wird, das Eigentum seines Nachbarn zu gefährden.
    Und wenn der Baum dann tatsächlich eingeht, obliegt es der Ärztekammer als Eigentümer, ihn im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf eigene Kosten zu fällen.

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Dieser Artikel wurde am Dezember 6, 2013 in der Kategorie Presseberichte über uns abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.