Stellungnahme der Umweltanwaltschaft

Bebauungsplan M 02-28-01-00 Harrachstraße – Dinghoferstraße
Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Stadt Linz beabsichtigt den Bebauungsplan M 02-28-01-00 „Harrachstraße – Dinghoferstraße“ abzuändern. Durch die geplanten Änderungen soll im Bereich der Fadingerstraße eine Gebäudeerhöhung, sowie eine bis zu zweigeschoßige Bebauung des angrenzenden Innenhofbereichs ermöglicht werden. Im Bebauungsplan sind 1 Ginko, 1 Eiche und 1 Bergahorn als „besonders erhaltenswert“ und zu erhalten angeführt.

Die Oö. Umweltanwaltschaft lehnt die beabsichtigten Änderungen aus folgenden Gründen ab:

Durch die deutliche Erhöhung des Objekts im Bereich der Fadingerstraße kommt es zu einer weiteren Intensivierung der Nutzung im Hofgeviert, welche sukzessive auch andere Objekte des Gevierts betreffen wird – auch wenn sich das gegenständliche Abänderungsverfahren offenkundig anlassbezogen nur auf das oben angesprochene Bauvorhaben bezieht. Darüber hinaus kommt es zu einer schleichenden Beschneidung des Innenhofbereichs, indem anstelle einer bisher 1-2 geschoßigen Bebauungsmöglichkeit (Objekt Dinghoferstraße) oder keiner Bebauung (Objekt Fadingerstraße) nunmehr einheitlich eine 2-geschoßige Bebauung festgelegt werden soll. Die Innenhofbereiche werden für unterirdische Stellflächen verfügbar gemacht und dabei nur eine maximal für Sträucher und Kleinstbäume passende Überdeckung bindend festgelegt.

Anstatt einer Intensivierung der Bebauung am Rand des Gevierts eine Stärkung des Grünbereichs (Innenhof) entgegen zu setzen, werden durch die geplanten Maßnahmen (2-geschoßige Bebauung, unzureichende Standorte für höhere Bäume) die Grünbereiche beschnitten. Die im Bebauungsplan festgelegten Überschüttungshöhen lassen keine höheren Bäume zu, die dem Innenhof erst ein Grünraumgepräge und eine parkartige Qualität geben würden. Ein großkroniger Baum pro 1000 m² Bauplatzfläche ist kaum in der Lage, der massiven Bebauung eine entsprechendes Gegengewicht an Grünstruktur entgegenzusetzen.

Der Baumschutz für den Innenhof reduziert sich aktuell auf 3 Bäume und negiert den übrigen Bestand. Die Oö. Umweltanwaltschaft sagt damit nicht, dass jeder Baum im Innenhof automatisch als „besonders erhaltenswert“ einzustufen wäre. Die Anzahl erhaltenswerter Bäume aber zu reduzieren und im Gegenzug nur die Möglichkeit für eine „bonsai-artige Bepflanzung“ festzuschreiben, kann keineswegs als umfassende und vorausschauende Planung bewertet werden.

Es kann überdies schwerlich im öffentlichen Interesse sein, wenn den offkundigen Nutzungsinteressen einzelner das Gemeinwohl eines Gevierts geopfert werden, da in der Folge bei jedem neuen Objekt von einer vergleichbaren Nutzungsintensivierung und Grünraum-Einschränkung auszugehen ist, da mit dem gegenständlichen Antrag ein Präjudiz gesetzt wird.

Die Oö. Umweltanwaltschaft fordert daher im Sinne einer ausgewogeneren und qualitätvolleren Planung ein:

  • Rücknahme der 2-geschoßigen Verbauungsoption im Hofbereich; einheitliche Baufluchtlinie der Hoffassaden

  • Evaluierung der sonstigen „besonders erhaltenwerten“ Gehölze im Hofbereich

  • Festlegung eines Kernbereichs des Innenhofs, in welchem entweder keine Unterbauung (Tiefgarage) möglich ist oder wo die Überschütrtung so hoch angesetzt wird, dass großkronige Bäume dort gepflanzt werden können und Bestand haben.

  • Verpflichtende Bepflanzung mit großkronigen Bäumen im Kernbereich

  • Für Grundstücke, die durch den Kernbereich nicht erfasst sind, alternative Bepflanzungsfestlegungen in den jeweiligen Grundstücksbereich

  • 1 großkronigen Baum pro 500 m² Bauplatzfläche

  • bei Gebäuden über 15 m GH eine verpflichtende Vorschriebung einer Dachbegrünung

Die Verdienste der Satdt Linz um die Schaffung grüner Innenhöfe und die Dachbegrünung sind unbestritten. Durch Bebauungspläne, wie den vorliegenden, wird dieser gute Weg jedoch schrittweise verlassen und sukzessive Einbußen der Lebensqualität in Kauf genommen, um Einzelinteressen zu bedienen. Letztlich geht es um ein Geben und Nehmen – wenn mehr Nutzungsintensität, dann auch mehr Raum für die Natur. Derzeit zeigt der vorliegende Bebauungsplan diesbezüglich ein Missverhältnis. Dies gilt es zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen!

Der Oö. Umweltanwalt:
Dipl.-Ing. Dr. Martin Donat

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