Schriftliche Einwände bis 9. Juli – jetzt Briefvorlage unterschreiben und abschicken!

Unter Angabe des Geschäftszeichens 501/B-M02280100 können Sie Ihre Anregungen und Einwände dem Magistrat Linz wie folgt übermitteln:

persönliche Abgabe im Magistrat Linz
Anlagen- und Bauamt, 4. Stock
Neues Rathaus
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

Post (bitte eingeschrieben schicken!)
Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt
Neues Rathaus
Hauptstraße 1-5
4041 Linz

Fax
an das Anlagen und Bauamt
Fax-Nr. 0732 / 7070 / 3202

E-Mail
aba@mag.linz.at

Um Ihnen die Formulierung der Einwände zu erleichtern, können Sie sich von unseren Forderungen inspirieren lassen und selbst einen Brief schreiben oder sich unsere Briefvorlage (PDF) herunterladen, unterschreiben und abschicken – am besten eingeschrieben, damit Ihre Einwände auch vor Gericht mit Sicherheit zählen.

Offiziell akzeptiert der Magistrat nur Einwände bei „berechtigtem“ Interesse – also zB von Anrainern, die entweder GrundeigentümerInnen oder MieterInnen im Planungsbereich sind. Aber davon wollen wir uns nicht einschränken lassen! Je mehr Kritik öffentlich wird, desto größer wird der Druck auf die Entscheidungsträger. Danke für ihre Unterstützung!
Hier der Volltext unserer Briefvorlage:

Ihr Zeichen
501/B-M02280100

Linz, am 3. Juli 2013

Einwendungen gegen Bebauungsplan-Entwurf M 02-28-01-00

Gegen den Entwurf für die Neuauflage des o.a. Bebauungsplans erhebe ich folgende Einwendungen:

Zubau zum Haus Fadingerstraße 17

Ich fordere, dass aus dem Bebauungsplan die Möglichkeit getilgt wird, dass auf dem Grundstück 914/4 ein bis zu zweigeschoßiges Gebäude (Zubau zum Haus Fadingerstraße 17) errichtet werden kann.

Eine solche mögliche Verbauung des Innenhofs läuft dem rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK, Teilkonzept Linz-Mitte , Teil 2 – Siedlungskonzept, Stadtteil Stadtzentrum, Punkt 14) zuwider, das – als Teil des Flächenwidmungsplans – Grundsätze für die Erstellung der Bebauungspläne festlegt. Dort ist als Ziel die „Erhaltung bestehender Grün- und Freiflächen; Schaffung und Wiedergewinnung von Freiräumen im dicht bebauten und immissionsbelasteten Stadtgebiet“ und als Maßnahmen die „Überarbeitung der Bebauungspläne im Innenstadtbereich unter besonderer Berücksichtigung der Innenhofentkernung. “ sowie die „Erhaltung der begrünten Innenhöfe. “ festgelegt. Weiters sieht Teil 4 (Freiraumkonzept), Abschnitt Stadtklima, Punkt 2 „in Bebauungsplänen […] [die] Beschränkung sowohl der Verbauungsdichte als auch des Bebauungsgrades“ vor, um den „Durchgrünungsgrad […] in Gebieten mit überwiegender Wohnnutzung […] zu verbessern“. Darunter ist offensichtlich nicht zu verstehen, dass die Bebauungspläne so überarbeitet werden, dass die Errichtung neuer Gebäude(teile) und der damit einhergehende Verlust von bestehenden Grünflächen und Bäumen ermöglicht wird, sondern das genaue Gegenteil. Die oben genannten Regelungen des ÖEK wurden offensichtlich besonders zur Wahrung der Lebensqualität der betroffenen AnrainerInnen getroffen – als solcheR bestehe ich auf deren Einhaltung.

Somit fordere ich, dass die innere Baufluchtlinie zwischen den Grundstücken 913 und 914/4 verläuft, also in direkter Verlängerung der inneren Baufluchtlinie auf den angrenzenden Grundstücken; das Grundstück 914/4 soll unverbaut bleiben.

Die seltsame Ausnahme, die im Bebauungsplan-Entwurf für die Bebauung eines einzelnen Grundstücks im Hofgeviert gemacht wird, zeigt, dass die Stadtverwaltung in der Ausübung ihrer Tätigkeit politische Interventionen, die hier zugunsten eines einzelnen Bauvorhabens unternommen werden, über ihre eigenen Stadtentwicklungsziele stellt, die der Allgemeinheit zugute kämen. Ich finde das skandalös.

Erhaltenswerter Nussbaum

Ebenfalls auf dem Grundstück 914/4 befindet sich ein prächtiger, ca. 60 Jahre alter Nussbaum. Ich fordere, dass dieser im Bebauungsplan (ebenso wie Ginkgo, Eiche und Bergahorn) als erhaltenswert eingezeichnet wird, wie es von den Stadtgärten bereits empfohlen wurde.

Auch dies folgt aus den beiden oben genannten Punkten des ÖEK. Darüber hinaus sieht das ÖEK in Teil 4 (Freiraumkonzept), Abschnitt Stadtklima, Punkt 2 als Maßnahme die „Anhebung der Bepflanzungsqualität“ vor sowie in Punkt 5 den „Erhalt und Ausbau kleinräumiger Grünanlagen im dichtverbauten Stadtgebiet“. Darunter ist offensichtlich nicht zu verstehen, dass das Anlagen- und Bauamt neben den eigenen Stadtentwicklungszielen die Empfehlung der Stadtgärten ignoriert, um die Errichtung einer Tiefgarage zu erleichtern, und dafür die Rodung eines schön gewachsenen, alten Baums in Kauf nimmt anstatt umgekehrt dafür Sorge zu tragen, dass eine solche Tiefgarage so geplant wird, dass sowohl besagter Nussbaum wie auch der erhaltenswerte Ginkgo auf dem Nachbargrundstück 914/5 geschont wird.

Mindestanzahl großkroniger Bäume nach Baunutzfläche

Der Entwurf für den neuen Bebauunsplan legt fest, dass nur noch pro 1000 m² vollendeter Bauplatzfläche ein großkroniger Baum über durchgehend gewachsenem Boden zu pflanzen bzw. zu erhalten ist, während im alten, derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsp­lan O 100/II/2 ein solcher Baum pro 500 m² vollendeter Bauplatzfläche vorgesehen ist. Die neue Bestimmung würde jedoch nur die zwei größten Grundstücke (915 und 919/3) betreffen, da alle anderen Grundstücke erheblich kleiner sind als 1000­m². Somit wäre nur für die genannten Grundstücke gewährleistet, dass im Zuge von Bauarbeiten großkronige Bäume erhalten oder nachgepflanzt werden müssen. Das könnte zur Folge haben, dass für den Rest des Hofgevierts aufgrund von Bauarbeiten große Bäume nach und nach verschwinden, ohne dass die Bauwerber zu adäquaten Nachpflanzungen verpflichtet wären. Das wäre für den betroffenen Baublock ökologisch und klimatisch sehr nachteilig und würde auch die Wohnqualität der Anrainer erheblich mindern

Jedenfalls steht auch diese Veränderung des Bebauungsplans im Widerspruch zu den oben angeführten Zielen des ÖEK, da sich der Durchgrünungsgrad durch Verminderung der Durchgrünungsqualität aufgrund kleiner werdender Bestockungsflächen verschlechtern würde. Dies wäre auch subjektiv stark merkbar: Einer der vormals grünsten Innenhöfe der Umgebung würde nach und nach seine Bäume verlieren und seine Gestalt vom großzügigen Hain hin zu einer Rasenfläche mit einzelnen Bäumchen und Sträuchern verändern! Gleichzeitig verschlechtern sich auch die anderen Parameter, die Eingang in die Berechnung des Durchgrünungsgrads finden, da sich die Gebäudehöhen und Geschoßanzahlen im Hofgeviert durch Aufstockungen seit der Erstellung des letzten Grünflächenplans im Jahr 2001 erhöht haben. Ich befürchte also, dass der Durchgrünungsgrad, der im Grünflächenplan von 2001 gerade noch „ausreichend“ war, mittlerweile „mangelhaft“ ist oder durch die oben angesprochenen Bauprojekte und damit einhergehenden Rodungen bald werden könnte. Um zumindest einen ausreichenden Durchgrünungsgrad zu erhalten oder wieder zu erlangen, soll somit die „Anhebung der Bepflanzungqualität“ laut ÖEK, Teil 4 (Freiraumkonzept), Abschnitt Stadtklima, Punkt 2 durch die Bestimmungen des Bebauungsplans gefördert anstatt ausgehöhlt werden.

Um den Erhalt von innerstädtischen Grünflächen auch in Zukunft sicherzustellen, ist im Zuge der Interessensabwägung bei konkreten Bauprojekten auf die ausnahmslose Einhaltung dieser Bebauungsplan-Richtlinie künftig besonders zu achten, um im Interesse der Allgemeinheit den Erhalt des innerstädtischen Baumbestands zu gewährleisten.

Schutz für Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten

Im dicht verbauten Gebiet, wo die Baugrube bis an die Grundstücksgrenze oder sogar darüber hinaus reichen darf, ist der Wurzelraum von Gehölzen im Eigentum des Nachbarn, die nahe der Grundstücksgrenze wachsen, stärker betroffen als anderswo. Um einen verbesserten Schutz für diese an Baustellen angrenzenden Bäume sicherzustellen, fordere ich eine Festlegung im Bebauungsplan, dass in solchen Fällen die ÖNORM L 1121 (“Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen”) einzuhalten ist. Eine derartige Bestimmung wirkt der Rechtsunsicherheit für den Nachbarn entgegen, ob bzw. wie aufgrund von §422 ABGB seine Bäume bzw. deren Wurzeln und Äste beschädigt werden, wenn eine Baubewilligung erteilt wurde (vgl. dazu auch §364a ABGB und die Duldungspflicht nach §15 Oö. BauO).

Die derzeit gelebte Praxis zeigt, dass Tiefgaragen meistens ohne Rücksicht auf den Baumbestand geplant und ausgeführt werden, auch wenn verhältnismäßig kleine Planänderungen dessen Erhalt gewährleisten könnten. Konkret befürchte ich, dass Baumaßnahmen auf dem Grundstück 914/4 nicht nur den oben angesprochenen Nussbaum, sondern auch den – im Bebauungsplan-Entwurf als erhaltenswert gekennzeichneten – Ginkgo auf dem Grundstück 914/5 (Garten von Fadingerstraße 17a) gefährden, wenn nicht entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Vegetationsschicht auf unterirdischen baulichen Anlagen

Damit auch über Tiefgaragen (und ähnlichen Anlagen) zumindest flachwurzelnde, großkronige Bäume gepflanzt werden können, fordere ich, dass eine Vegetationsschicht von mindestens 100 cm auf dem Dach unterirdischer baulicher Anlagen vorgeschrieben wird sowie eine dementsprechende Tragfähigkeit dieses Daches.

Mehr Schutz für alte Bausubstanz

Ich fordere den „Erhalt des charakteristischen Stadtbildes“ durch „entsprechende Bebauungsplanfestlegungen“ (vgl. ÖEK, Abschnitt 2 (Siedlungskonzept), Abschnitt Stadtzentrum, Punkt 5).

Die Häuserzeilen entlang der Fadinger- und Harrachstraße sowie Teile der Mozartstraße bestehen größtenteils aus Altbauten aus dem späten 19. Jahrhundert mit verputzter und gegliederter Fassade, die stimmige Ensembles bilden. Für eventuelle Neu- und Zubauten in diesen Bereichen soll sichergestellt werden, dass der Eindruck der Gebäudeensembles gewahrt bleibt, so wie dies zB positiv bei der Aufstockung des Hauses Fadingerstraße 15 vor ca. 13 Jahren der Fall war.

Mit freundlichen Grüßen



Ein Kommentar zu “Schriftliche Einwände bis 9. Juli – jetzt Briefvorlage unterschreiben und abschicken!”

  1. Ursula Stehrer sagt:

    Geehrte Damen und Herren! Es ist nicht einzusehen, daß bei stagnierender Bevölkerungszahl immer mehr Grünflächen verschwinden sollen! Ich bin dankbar und zufrieden bezüglich unserer Stadt unter anderem gerade deswegen, weil es in Linz noch viele grüne Flächen gibt. Diese Tatsache sehe ich besonders in den letzten Jahren durch gedankenlose Bebauung und unlogische Bauvorhaben bedroht. Denken Sie um, bevor Linz seine besondere Wohnqualität und seinen Charme verliert! Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Gottes Segen wünscht Ihnen bei Ihrer Arbeit weiterhin Mag. Ursula Stehrer

Schreibe einen Kommentar zu Ursula Stehrer Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dieser Artikel wurde am Juli 3, 2013 in der Kategorie Unsere bisherigen Aktivitäten abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.