Baumbestand auf Nachbargrundstücken bei Bauarbeiten schützen

Da Bauarbeiten im dicht vebauten Stadtgebiet oft bis an die Grundstücksgrenze reichen, sind häufig auch Bäume auf den angrenzenden Grundtücken davon betroffen. Wir fordern einen ausreichenden Schutz in solchen Fällen!

Besonders betrifft dies natürlich Bäume, die so nahe an der Grundstücksgrenze wachsen, dass ein Großteil ihrer Wurzeln auch auf die andere Seite reicht. Nach dem Gesetz darf ein Nachbar zwar Wurzeln entfernen, die Entfernung muss aber  fachgerecht und schonend erfolgen. Wenn die Wurzeln dennoch so entfernt werden, dass der Baum stirbt, könnten sich im Nachhinein juristische Streitereien ergeben, weil sich der „bauende“ Nachbar darauf beruft, dass er ja eine ordnungsgemäße Baubewilligung gehabt hat, die ihm seine Baumaßnahmen gestattet hat.

Wir finden: es kann nicht sein, dass das Eigentum vom Bauvorhaben des Nachbarn zerstört wird! Daher fordern wir das Anlagen- und Bauamt auf, in solchen Fällen im Rahmen der Baubewilligung eine entsprechende Auflage zu erlassen: die betroffen Bäume sollen während der Bauarbeiten besonders geschont werden, zB gemäß ÖNORM L 1121 („Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“) – speziell, wenn es sich um erhaltenswerte Bäume laut Bebauungsplan handelt.



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dieser Artikel wurde am Juni 28, 2013 in der Kategorie Forderungen zum Bebauungsplan abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.