Ein großkroniger Baum pro 500 m² Bauplatzfläche

Im Gegensatz zum alten Bebauungsplan sieht der Neuentwurf nur mehr einen großkronigen Baum pro 1000 m² Bauplatzfläche vor, statt bisher pro 500 m².Eine so lockere Bestimmung würde aber nur die größten Grundstücke (915 und 919/3) betreffen, die beide der Ärztekammer gehören. Wir wollen aber auch in Zukunft ein Hofgeviert, das nicht nur aus englischem Rasen und Zwergbäumchen besteht! Daher fordern wir, dass weiterhin pro 500 m² ein großkroniger Baum zu erhalten bzw. zu pflanzen ist.



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Dieser Artikel wurde am Juni 17, 2013 in der Kategorie Forderungen zum Bebauungsplan abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.