Nussbaum als erhaltenswert kennzeichnen

Wir fordern, dass der prächtige, ca. 60 Jahre alte Nussbaum im Garten des Hauses Fadingerstraße 17, das der evangelischen Kirche gehört, im Bebauungsplan als erhaltenswert gekennzeichnet wird!

Der Bebauungsplan-Entwurf sieht aktuell vor, dass drei Bäume im Hofgeviert als erhaltenswert gekennzeichnet werden. Dabei handelt es sich um einen Bergahorn (14 m breit) und eine Eiche (18 m breit) im Garten des Hauses Dinghoferstraße 4 (Ärztekammer für OÖ), und einen Ginkgo (13 m breit) im Garten des Hauses Fadingerstraße 17a.

Zur Ermittlung des erhaltenswerten Baumbestands konsultiert das für den Bebauungsplan zuständige Anlagen- und Bauamt die Magistrats-Dienststelle Stadtgärten Linz, die dem Anlagen- und Bauamt dann diejenigen Bäume nominiert, die sie (zB aufgrund ihres prächtigen Wuches) für erhaltenswert befindet.

Bergahorn und Eiche im Garten der Ärztekammer (Dinghoferstraße 4)

Bergahorn und Eiche im Garten der Ärztekammer (Dinghoferstraße 4)

Ginkgo im Garten von Fadingerstraße 17a

Ginkgo im Garten von Fadingerstraße 17a

Die Stadtgärten hatten ursprünglich auch empfohlen, den prächtigen Nussbaum im Garten des Hauses Fadingerstraße 17 als erhaltenswert zu kennzeichnen; dies wurde jedoch vom Anlagen- und Bauamt aufrund einer politischen Intervention ignoriert, um der evangelischen Kirche, der das Haus gehört, die Errichtung eines Zubaus und einer Tiefgarage zu erleichtern. Bei einem derartigen Bauprojekt auf dem grundstück Fadingerstraße 17 wäre allerdings auch der als erhaltenswert eingezeichnete Ginkgo im Nachbargarten (Fadingerstraße 17a) stark gefährdet, da er sich sehr nahe der Grundgrenze befindet und sein Wurzelraum vermutlich auf das Baugrundstück hinüberreicht.

Wir finden das skandalös und fordern, dass auch der Nussbaum als erhaltenswert gekennzeichnet wird!

Nussbaum im Garten von Fadingerstraße 17 (Evangelische Kirche)

Nussbaum im Garten von Fadingerstraße 17 (Evangelische Kirche)

Lage des erhaltenswerten Nussbaums im Bebauungsplan, Ungerechte Ausnahme: Baufluchtlienie springt 15 m vor

Lage des erhaltenswerten Nussbaums im Bebauungsplan, Ungerechte Ausnahme: Baufluchtlienie springt 15 m vor

 



Ein Kommentar zu “Nussbaum als erhaltenswert kennzeichnen”

  1. Thomas Pohl sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren.

    Es kann nicht angehen, dass aus persönlicher Habgier die Bebauungsbestimmungen geändert werden und im schlimmsten Falle gar große Schattenspender und kühlende und sauerstoffgebende Lebewesen wie großkronige Bäume geopfert werden. Unsere Kinder werden uns nicht dafür mögen, wenn sie erfahren, wie grün und menschenfreundlich dieser Innenhof einmal war. Denn sie werden es erfahren, was wir mit ihrem direkten Umfeld angerichtet haben oder ob wir es erhalten haben. Da ist es doch besser, die Zahl der Autos in der Innnenstadt zu reduzieren, nein?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Thomas Pohl,
    Vorsitzender des Linzer Stadtkulturbeirates.

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Dieser Artikel wurde am Juni 17, 2013 in der Kategorie Forderungen zum Bebauungsplan abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.