Einheitliche Baufluchtlinien entlang bestehender Hausfassaden

Gemäß Planungsentwurf darf das Haus Fadingerstraße 17 als einziges einen 2-geschoßigen Zubau errichten, der bis zu 15 Meter des bisherigen Hofgartens verbaut. Diese ungerechtfertigte Ausnahme wurde von der Evangelischen Kirche, der das Haus gehört, durch politische Intervention erwirkt!

… Ausnahme einfach aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewährt werden kann. Schließlich mussten sich auch die übrigen Bauherren an die Vorgaben halten, obwohl der eine oder andere sicher auch gerne anders gebaut hätte. Außerdem muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Gewährung einer Befreiung ein (negatives) Beispiel für die Nachbarschaft darstellt („Präzedenzfall“) und somit die ursprüngliche Planung „aus dem Ruder läuft“…



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Dieser Artikel wurde am Juni 17, 2013 in der Kategorie Forderungen zum Bebauungsplan abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.