Örtliches Entwicklungskonzept für Linz

Als Richtlinie für die kurz-, mittel- und langfristige Stadtentwicklung existiert das „örtliche Entwicklungskonzept“ von 2001, es ist Teil des Flächenwidmungsplans für Linz.

Das Teilkonzept Linz-Mitte sieht in Teil 4 (Freiraumkonzept), Abschnitt Stadtklima, Punkt 2, eine „Anhebung der Bepflanzungsqualität“ und „in Bebauungsplänen […] [die] Beschränkung sowohl der Verbauungsdichte als auch des Bebauungsgrades“ zur „[Verbesserung des] Durchgrünungsgrad[s] […] in Gebieten mit überwiegender Wohnnutzung“ vor. Im Grünflächenplan von 2001 wurde der Durchgrünungsgrad in unserem Häuserblock zwischen Mozart-, Dinghofer-, Harrach- und Fadingertsraße gerade einmal als „ausreichend“ bewertet. Sollte der jetzige Baumbestand aufgrund der bevorstehenden Bauprojekte erheblich reduziert werden, wird der Durchgrünungsgrad in unserem Hof mangelhaft und die Ziele des örtlichen Entwicklungskonzepts könnten mittel- und langfristig nicht mehr erfüllt werden. Weiters sieht Punkt 5 „Erhalt und Ausbau kleinräumiger Grünanlagen im dichtverbauten Stadtgebiet“ vor.

Im Abschnitt 2 (Siedlungskonzept), Abschnitt Stadtzentrum, Punkt 14, sind als ganz konkrete Maßnahmen die „Überarbeitung der Bebauungspläne im Innenstadtbereich unter besonderer Berücksichtigung der Innenhofentkernung“ und die „Erhaltung der begrünten Innenhöfe“ festgeschrieben! Der gleich darauf folgende Punkt 5 sieht weiters den „Erhalt des charakteristischen Stadtbildes“  durch „entsprechende Bebauungsplanfestlegungen und Projektbegutachtungen“ vor.

Das groteske FAZIT ist, dass die Stadt Linz im Allgemeinen zwar eine bessere Durchgrünung  und die Bewahrung bestehender Grünräume vorsieht, im konkreten Fall aber – gegen ihre eigenen Prinzipien – gegen Erhalt und Neupflanzung von Bäumen und für die weitere Verbauung von Freiflächen entscheidet. Wir empfinden das als Hohn! 

Sie finden das derzeit noch gültige Teilkonzept Linz-Mitte als verkürzten Auszug, aber auch in voller Länge, auf der Website der Stadt Linz. Interessanterweise wird auch das örtliche Entwicklungskonzept zur Zeit neu aufgelegt! Vom Gemeinderat im Mai 2013 beschlossen, liegt es derzeit bei der Aufsichtsbehörde (dem Land OÖ), die es noch genehmigen muss bzw. Abänderungen einfordern kann. Zuvor wurde es im Juni 2012 öffentlich (auch online) aufgelegt – die Möglichkeit, dazu Vorschläge oder Einwände einzubringen, ist allerdings schon vorbei.



Ein Kommentar zu “Örtliches Entwicklungskonzept für Linz”

  1. Anna Maria sagt:

    Ihr nennt die Diskrepanz zwischen Planungsvorgaben und konkreten Baubescheiden „grotesk“ – ich würde das als „pervers“ bezeichnen, denn beschönigende Ausdrücke sind für dieses Vorgehen der Stadtverwaltung nicht angebracht, zumal es auf dem Rücken der Wohnbevölkerung in den ohnehin vom Durchzugsverkehr extrem belasteten Straßenzügen der Innenstadt ausgetragen wird.

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Dieser Artikel wurde am Juni 15, 2013 in der Kategorie Rechtslage in Linz abgelegt. Sie können die Antworten zu diesem Artikel über den RSS 2.0-Feed abonnieren. Die können diesen Artikel kommentieren, oder einen Trackback von Ihrer eigenen Website hinzufügen.